ALLGEMEINE GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN
(Stand: 20.10.2023)
Bastian Wojcik – VisualLiving - Immobilienvisualisierung
Schlesierstraße 2 · D–87671 Ronsberg
I. Allgemeines – Geltungsbereich
-
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen sowie sonstigen Leistungen einschließlich etwaiger Beratungsleistungen, Dienstleistungen und Auskünfte der Bastian Wojcik – VisualLiving - Immobnilienvisualisierung (im folgenden BW genannt) und dem/den Kunden (Endkunden / juristische Personen / Firmenkunden). Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses; sie finden Anwendung auf alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, insbesondere Verträge sowie alle hiermit im Zusammenhang gemachten Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen etc., auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden und unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder im Internet erfolgt sind. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn sie dem Vertragspartner nicht mit dem Angebot zugeleitet oder sonst wie vor Abschluss des Vertrages übergeben oder zur Kenntnis gebracht worden sind. Der Vertragspartner kann die Geschäftsbedingungen jederzeit schriftlich bei BW anfordern oder direkt von der Homepage herunterladen. BW ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
-
Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
-
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
-
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Individuelle schriftliche Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt und gelten teilergänzend oder teilersetzend zu vorstehenden Bedingungen.
II. Angebote, Preise, Vertragsschluss
-
Angebote von BW sind auch bezüglich Preisangaben freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass BW die Verbindlichkeit eines Angebotes bestätigt. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Produkte (insbesondere Drittprodukte) dürfen von uns jederzeit geändert werden, soweit die geänderten Produkte keine geringere Funktionalität und Leistung aufweisen und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
-
Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware oder Leistung erwerben zu wollen. BW ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei BW anzunehmen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn BW dem Kunden die Annahme seiner Bestellung schriftlich bestätigt oder BW ihm die bestellte Ware oder Dienstleistung liefert bzw. aushändigt.
-
Mündliche Nebenabreden oder mündliche Vereinbarungen über die Abänderung des Vertrages sind von BW schriftlich zu bestätigen.
-
BW ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern und sobald sich nach Bestellung auf Seiten des Vertragspartners eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse herausstellt oder ein Antrag zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde und sich der Vertragspartner in Verzug befindet.
-
Zeichnungen, Abbildungen, Leistungsbeschreibungen oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
-
Bestellt der Verbraucher telefonisch oder auf elektronischem Wege, wird BW den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung selbst stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
-
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von BW zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine bereits geleistete Gegenleistung wird in diesem Fall unverzüglich rückerstattet.
-
Sofern der Verbraucher auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
-
Die von BW mitgeteilten Preise verstehen sich, soweit nichts anderes angegeben wird, zuzüglich der zum Lieferzeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich Kosten der Verpackung, Lieferung, Versicherung, Installation und sonstiger Nebenkosten. BW behält sich vor, Preise im Falle der Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht- und Versicherungskosten, Einstandskosten (z.B. für Serviceleistungen oder Komponenten) mit Wirkung für künftige Geschäfte entsprechend anzupassen.
-
Liefer- oder Ausführungszeiten sind, soweit nicht eine ausdrückliche Zusicherung eines Fixtermins erfolgt, nur ungefähr vereinbart. Lieferort ist der in der Auftragsbestätigung bezeichnete Ort.
-
Der Kunde haftet für die Richtigkeit der von ihm zu liefernden Unterlagen. Werden bei diesen Angaben in den Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt der Kunde BW von sämtlichen Ansprüchen des Schutzrechtinhabers frei.
III. Eigentumsvorbehalt
-
Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich BW das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
-
Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich BW das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
-
Der Kunde ist verpflichtet, BW einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich schriftlich mitzuteilen und den Dritten auf unsere Rechte hinzuweisen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
-
BW ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3 und 4 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
IV. Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
2) Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtet Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
3) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 40,00 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 40,00 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
-
Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
-
Kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen besteht bei:
a) Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder zusammengestellt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder deren Verfalldatum überschritten wurde,
b) Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
c) Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.
V. Vergütung
-
Der von BW angebotene Preis ist für 14 Tage seit Abgabe des Angebots bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich einer Versandkostenpauschale in Höhe von EUR 10,00. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten. Der Kunde kann den Kaufpreis per Nachnahme, Rechnung oder Lastschrift leisten.
-
Der Kunde verpflichtet sich, bei Vorortgeschäften sofort, bei Warenlieferung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug wird neben den gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB) und sonstigem Verzugsschaden für jedes außergerichtliche Mahnschreiben ein Betrag von 5,00 Euro fällig. Gegenüber dem Unternehmer behält sich BW vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
-
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns schriftlich anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn der Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
VI. Gefahrübergang
-
Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausübung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
VII. Gewährleistung
-
Sofern BW dem Kunden Proben oder Muster zur Verfügung stellt oder von ihm erhält, Analysen, DIN-Bestimmungen, ISO-Normen, Richtlinien, andere inländische oder ausländische Qualitätsnormen nennt oder sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware oder Leistung macht, dienen diese lediglich zur näheren Beschreibung der von BW zu erbringenden Leistungen. Eine Eigenschaftszusicherung ist hiermit nicht verbunden. BW ist insbesondere nicht zu prüfen verpflichtet, ob die Ware für den vom Kunden vorgesehenen spezifischen Einsatzzweck geeignet ist.
-
Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der BW nicht befolgt, Änderungen an den (auch eigenen) Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche des Kunden wegen Mängel der Produkte, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
-
Ist der Käufer Unternehmer (Kaufmann im Sinne des HGB), hat er die gelieferte Ware oder Leistung unverzüglich mit der ihm zumutbaren Gründlichkeit zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware oder Leistung, schriftlich zu rügen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Verborgene Mängel sind in gleicher Weise unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als vorbehaltlos genehmigt, die Leistung als vorbehaltlos abgenommen. Etwa weitergehende Obliegenheiten des Kunden aus § 377 HGB bleiben unberührt. Im Fall rechtzeitiger Anzeige leistet BW für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
-
Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. BW ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
-
Unterlässt der Kunde die Wahrung von Rückgriffsrechten gegen Dritte, verarbeitet er ohne vorherige Qualitätskontrolle mangelhafte Ware oder liefert er als mangelhafte gerügte Ware an Dritte aus, ohne BW zuvor Gelegenheit zur Prüfung gerügter Mängel gegeben zu haben, entfallen alle Mängelansprüche. Entsprechendes gilt für die Folgen ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung der Ware, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, unsachgemäßer Änderungen der gelieferten Ware, natürlicher Abnutzung sowie fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung.
6) Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache. Die Bestimmungen gemäß §§ 373 HGB bleiben von diesen Regelungen unberührt.
7) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
8) Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn BW die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
9 ) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 7 dieser Bestimmung).
10) Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
11) Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
12) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch BW nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
13) BW hat für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten nicht einzustehen, soweit die Nichterfüllung auf einem außerhalb unseres Erfüllungsbereiches liegenden Hinderungsgrund beruht (z.B. Nichtlieferung von Zulieferkomponenten, Naturkatastrophen, hoheitliche Maßnahmen). Vereinbarte Leistungsfristen gelten als entsprechend verlängert. Dauert der Hinderungsgrund länger als 3 Monate, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
VIII. Haftungsbeschränkungen
-
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware oder Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Unsere Haftung ist insoweit ausgeschlossen, als der eingetretene Schaden durch die Vornahme zumutbarer schadensmindernder Maßnahmen des Kunden hätte verhindert werden können, wie beispielsweise durch eine ordnungsgemäße Datensicherung.
2) Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
4) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
-
BW haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für den Verlust aufgezeichneter Daten, es sei denn, ein von BW garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet BW nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus anderem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
-
Soweit die Haftung von BW beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und anderen Erfüllungsgehilfen von BW.
IX. Datenschutz
-
Die Parteien verpflichten sich, die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten und die Einhaltung dieser Bestimmungen ihren Mitarbeitern sowie etwaigen Unterauftragnehmern aufzuerlegen. Sie sind außerdem verpflichtet, sich wechselseitig bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und Bestimmungen zu Datenschutz und Datensicherheit gemäß den Bestimmungen des geschlossenen Vertrages zu unterstützen.
-
Sollte sich herausstellen, dass die Zusammenarbeit zwischen den Parteien im Hinblick auf personenbezogene Daten den Abschluss zusätzlicher Vereinbarungen über den Datenschutz (z. B. einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO) erforderlich macht, wird der Kunde eine solche Vereinbarung mit dem Lizenzgeber schließen und die darin niedergelegten Pflichten einhalten, soweit dies erforderlich ist, um die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten zu gewährleisten.
X. Geheimhaltung
-
Der Kunde ist verpflichtet alle Informationen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag und dessen Durchführung entstehen, geheim zu halten und ausschließlich für die in dem jeweiligen Vertrag beschriebenen Zwecke zu verwenden.
-
Der Kunde ist verpflichtet, die Geheimhaltung gegenüber Dritten auch durch seine Mitarbeiter sicherzustellen.
-
Diese Verpflichtung gilt nicht für Unterlagen und Kenntnisse, die allgemein bekannt sind oder die dem Kunden bei Erhalt bereits bekannt waren, ohne dass er zur Geheimhaltung verpflichtet war, oder die von dem Kunden ohne Verwertung geheim zu haltender Unterlagen oder Kenntnisse entwickelt werden. Diese Verpflichtung gilt auch dann nicht, wenn der Kunde zur Offenlegung gesetzlich oder durch behördliche oder gerichtliche Anordnung verpflichtet ist.
-
Die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte ist nur durch vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers gestattet.
-
Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.
XI. Urheberrechte und Schutzrechtsverletzungen
-
Soweit zum Lieferumfang oder der Leistung auch lizenzpflichtige Betriebssoftware gehört, räumt BW dem Kunden mit vollständiger Bezahlung ihrer Rechnung aus der Lieferung ein einfaches, nicht ausschließliches und nur im Verbund mit der dazugehörigen Hardware übertragbares, Recht ein, diese Software in dem zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Programmzustand (Release) auf der gelieferten Anlage zu nutzen. Für Anwendersoftware gelten besondere Lizenzbestimmungen, die dem Kunden jeweils mit der Software ausgehändigt werden.
-
Der Kunde erkennt an, dass Software Markenrechte, Know-how und anderes geistiges Eigentum enthalten oder verkörpern kann und dass diese Rechte BW, Softwareherstellern, Zulieferern oder Dritten zustehen.
-
Der Auftraggeber sichert zu und haftet gegenüber BW, dass er die von BW geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende Software zu Recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten BW im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen. BW verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass keinerlei Daten des jeweiligen Auftraggebers übernommen, selbst genutzt oder an Dritte weitergeben werden, sofern eine rechtliche Verpflichtung hierzu nicht bestehen sollte.
4) BW trifft keine Verpflichtungen, wenn die Betriebssoftware, Maschinen oder Teile hiervon vom Kunden geändert oder mit nicht von BW zur Verfügung gestellten Programmen oder Daten verbunden werden und daraus Ansprüche Dritter entstehen.
XII. Software
Für etwaig von BW gelieferte Software gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages. Diese sind dem jeweiligen Produkt beigefügt. Der Kunde erklärt ausdrücklich, diese anzuerkennen.
XIII. Schlussbestimmungen
-
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Für die Einhaltung bestehender Exportkontrollvorschriften ist allein der Kunde verantwortlich.
2) Ihre Daten unterliegen im Rahmen der Abwicklung der Geschäftsbeziehung der elektronischen Datenverarbeitung. Wir werden bei Nutzung der personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes beachten.
3) Gesetzliche Verbraucherschutzrechte werden von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt, insbesondere die Rechte und die Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes.
-
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
-
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs.1 ODR-VO und § 36 VSBG) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Wir ziehen es vor, Ihre Anliegen im direkten Austausch mit Ihnen zu klären und nehmen daher nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen und Problemen direkt.
6) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.